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Kategorie: Aktuelles
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Erstellt: Montag, 10. Oktober 2022 23:26
In kürzester Zeit hat sich die unglaubliche, nie erwartete Zahl von 2318 Menschen, überwiegend aus den hauptbetroffenen Gemeinden Fridingen und Buchheim, aktiv für den Erhalt des Bronner Wehrs ausgesprochen.
In Fridingen und Buchheim hat jeweils eine absolute Mehrheit bekundet, dass sie Planung, Planungsgrundlage und Handlungsentschluss des Regierungspräsidiums für falsch, veraltet und nicht vermittelbar hält. Die Aktionsgemeinschaft „Gemeinsam für den Erhalt des Bronner Wehrs“, welche vom Heimatkreis unterstützt wird, vertraut darauf, dass die demokratisch gewählten Volksvertreter und die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger auf den jeweiligen Ebenen, den von den Bürgern eindeutig zum Ausdruck gebrachten Auftrag an- und wahrnehmen werden und sich aktiv für den Erhalt des Bronner Wehrs einsetzen werden.
Es hat sich auch schon etwas getan: Das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits einräumen müssen, dass der Versuch, in den Sommerferien übereilt Fakten zu schaffen, nicht korrekt war und ein ordentliches, vorgeschriebenes Planfeststellungverfahren nicht umgangen werden darf. MdL Wolf hat bereits eine Kleine Anfrage beim Landtag eingereicht. Hierbei war das Regierungspräsidium allerdings nicht in Lage, in einer Stellungnahme fristgerecht die darin angesprochenen Widersprüchlichkeiten in der Planung, bei den Planungsgrundlagen sowie beim Handlungsentschluss zu erklären und erbat sich weitere Zeit, um Erklärungen zu finden.
Am 10.10.2022 hat der Stadtrat Fridingen auf Empfehlung der Stadtverwaltung einstimmig eine Stellungnahme mit dem Ziel, das Bronner Wehr zu erhalten, beschlossen. Ferner habe die Fridinger Stadträte in ihrer Sitzung am 10.10.2022 darauf aufmerksam gemacht, dass bezüglich des Rechtscharakters des jetzigen Verfahrens durch die widersprüchlichen Aussagen und Terminierungen des Regierungspräsidiums Verwirrung produziert wurde. Das Regierungspräsidium konnte oder wollte dazu bislang keine Klarheit herbeiführen. Daher belibt unklar, ob man sich derzeit noch im Verfahren einer wasserrechtlichen Plangenehmigung, oder doch schon in einem ordentlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren befindet.